BGH: Eigenbedarfskündigungen von Wohnungen für rein berufliche Zwecke können durchaus möglich sein
Wenn ein Vermieter seine vermietete Wohnung in Zukunft ausschließlich für rein berufliche Zwecke gebrauchen möchte, soll eine Eigenbedarfskündigung demnach auch möglich sein.Artikel Lesen