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OLG Nürnberg legt fest, dass es keine Verpflichtung zum Elternunterhalt aus Vermögen bei selbstbewohnter Eigentumswohnung und weiterem Vermögen von 99.000 EUR gibt. Anwaltskanzlei Adolph & Boryszewski – Rechtsanwalt für Familienrecht und Sozialrecht Das OLG Nürnberg hat kürzlich entschieden, dass ein Kind vom Sozialamt nicht auf Unterhalt für seinen pflegebedürftigen ElternteilArtikel Lesen