Nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters, können Arbeitgeber die Betriebsrenten-Gewährung abhängig machen. Eine mindestens 15-jährigen Firmenzugehörigkeit verstoße nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Klägerin, die bei der Einführung der Betriebsrente in ihrem Unternehmen bereits zu alt war, um auf eine 15-jährige Betriebszugehörigkeit zu kommen,Artikel Lesen