Arbeitgeber wünschen sich von ihren Mitarbeitern immer mehr Flexibilität, Dies führt mittlerweile dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer sowohl beim Arbeitgeber als auch zuhause für diesen arbeiten. Kosten für in der eigenen Wohnung befindliche Räume sind aber grundsätzlich steuerlich nicht abziehbar. Entstehen jedoch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, können diese bisArtikel Lesen