Maßnahmen gegen Brände: Neue Regel für Arbeitsstätten bekanntgegeben
2013-02-20
Feuerlöscher müssen möglichst innerhalb von 20 Metern erreichbar sein Die ASR A2.2 regelt klare Anforderungen an betriebliche Selbsthilfemaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz Kassel. – Mit Bekanntgabe der neuen Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) haben Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung auch auf Brandrisiken zu erstrecken und Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere die Anforderungen anArtikel Lesen