Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige gegen einen Tierhalter aus Kränzlin (Gemeinde Märkisch Linden / Neuruppin / Brandenburg) wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Der Beschuldigte hält zwei Haflinger in Anbindehaltung, obwohl diese Haltungsform seit Jahren aus Tierschutzgründen verboten ist. Deutsches Tierschutzbüro zeigt tierschutzwidrige Ständerhaltung von Pferden an Unter natürlichenArtikel Lesen