müssen Beamte jede Arbeit annehmen?
2013-04-23
Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Dienstherrn. Gleiczeitig trifft den Dienstherrn eine besondere Fürsorgepflicht. Deshalb darf er dem Beamten nicht jede Tätigkeit zuweisen.Artikel Lesen