Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM): Weniger Bürokratie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ab 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM genannt, verpflichtend eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie können steuerrelevante Daten ihrer Angestellten – wie Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand – über die Internetseite elster.de zentral abrufen. Für Sie als Arbeitnehmer heißt das: Sie sollten in jedem Fall die eigenen Daten überprüfen, sonstArtikel Lesen