Bei Verkauf und Vermietung von Immobilien muss ein Energieausweis vorliegen. Die Daten müssen auch schon in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Bene Immobilien Management kann hier helfen.Artikel Lesen

Energieausweis ist erst ab 2014 unaufgefordert vorzulegen Leider ist uns in der Pressemeldung vom 14. Dezember 2012 ein Fehler unterlaufen. Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist Folgendes zu korrigieren: Die thematisierte Novellierung von § 16 der Energieeinsparverordneung (EnEV)soll zwar noch 2013 beschlossen und verabschiedet werden,Artikel Lesen