Mitarbeiter im Ausland (Expatriates)
Die Fürsorgepflicht gegenüber einem ins Ausland entsendeten Mitarbeiter kann sowohl aus §242 BGB sowie aus dem §17 Sozialgesetzbuch V entnommen werden.Artikel Lesen
Die Fürsorgepflicht gegenüber einem ins Ausland entsendeten Mitarbeiter kann sowohl aus §242 BGB sowie aus dem §17 Sozialgesetzbuch V entnommen werden.Artikel Lesen
765.000 Mitglieder weltweit: InterNations hat in jedem Land Fuß gefasst
Mit dem Netzwerk werden anstrengende Bemühungen um soziale Kontakte im Ausland hinfälligArtikel Lesen
Entsenden Unternehmen Mitarbeiter für längere Zeit ins Ausland, reisen oft auch deren Partner und Kinder mit. In Deutschland sind Ehegatten und Kinder bei gesetzlich Versicherten in der Regel ohne Probleme mitversichert. Im Ausland jedoch könnte es Komplikationen geben. Spezielle Auslandsversicherungen können vorbeugen. Unternehmen entsenden immer mehr Mitarbeiter für einen ArbeitseinsatzArtikel Lesen
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