Jetzt durch Ehevertrag Rechtssicherheit schaffen!
Internationales Familienrecht durch EU-Verordnung ROM III geändert Anwalt Stuttgart Die Verordnung regelt nur das für Ehescheidung anzuwendende Recht, also keine Folgen der Ehescheidung wie die elterliche Sorge, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Welches Gericht für die Durchführung der Scheidung zuständig ist, regelt die Brüssel II a Verordnung. Diese Vorschriften sind immer dannArtikel Lesen