Kontrolle nicht nur bei Lieferung:
Energiehandel im Fokus von Gutachtern Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 4821) sup.- Heizölverbraucher sollten bei der Neubefüllung ihres Tanks auf einige Kontrollmaßnahmen achten, um sich vor Fehlabrechnungen oder unzureichenden Liefermengen zu schützen. So hat kein seriöser Brennstoffhändler etwas dagegen, wenn sich der Kunde bei Füllbeginn von der Nullstellung des Zählers überzeugtArtikel Lesen