Der Arbeitgeber hat seine Hubarbeitsbühnen regelmäßig auf seine Sicherheit zu prüfen. (NL/1817812309) Der Arbeitgeber hat seine Hubarbeitsbühnen regelmäßig auf seine Sicherheit zu prüfen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der ArbeitgeberArtikel Lesen