Fürsorgepflicht und Schutz von kirchlichen Kulturdenkmalen
2013-04-11
Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Wer ein Kulturdenkmal zerstören, beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Der Staat behält sich die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz vor. Das stellt sich die Frage: Gibt es eigentlich eineArtikel Lesen