Ab 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM genannt, verpflichtend eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie können steuerrelevante Daten ihrer Angestellten – wie Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand – über die Internetseite elster.de zentral abrufen. Für Sie als Arbeitnehmer heißt das: Sie sollten in jedem Fall die eigenen Daten überprüfen, sonstArtikel Lesen

Wechsel muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Grundlage für das Elterngeld ist bisher das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils, das dieser inArtikel Lesen