Michael Oehme: Öffentliche Kritik am Arbeitgeber kann Job kosten
Die Kritik am Arbeitgeber im sozialen Internet-Netzwerk Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Wie das Gericht mitteilte, stuften die Richter die Äußerungen eines Auszubildenden aus Bochum als Beleidigung ein. Der junge Mann hatte auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. WeiterArtikel Lesen