Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird angepasst und betrifft die Abmahnung im Sinne des UWG wieder zu dem Instrument zu machen, wofür sie geschaffen war: Die Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen aufgrund eines Verstoßes gegen die UWG. Welche Änderungen treten wann in Kraft und wie erfolgt die Stärkung für fairen Wettbewerb? Diskussionsbeitrag von Daniel Sebastian, IPPC LAW ReArtikel Lesen