– Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen – Stadt zahlt für Schäden durch Kindergartenkinder – Keine Gebühren bei Umwandlung in Pfändungsschutzkonto +++ Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen +++ Kann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem Wechsel eingetreten ist, geht diese Unsicherheit nach Auskunft derArtikel Lesen