Den finden Sie bei uns der Pflegegutachten Zentrale unter www.pflegegutachten-zentrale.de und/oder www.pflegegutachter-verzeichnis.de . Das Thema Pflege wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger, denn wir Menschen werden immer Älter. Mit zunehmendem Alter können wir oft die täglichen Dinge des Lebens nicht mehr selber bzw. alleine erledigen. Wir sind dann auf fremde Hilfe angewiesen. DasArtikel Lesen

Die Pflege ist ein immer aktueller werdendes Thema in unserer Gesellschaft. Grundsätzlich git dasPflegebedürftige selber darüber entscheiden sollten, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Pflegebedürftige haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen  oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestelltArtikel Lesen

Wir beraten Sie gerne zu  Mit welchen Fragen bei der Begutachtung zu rechnen ist Welche Besonderheiten für Demenzkranke, psychisch Kranke und Menschen mit geistiger Behinderung gelten Was bei der Begutachtung von Kindern zu beachten ist Wie Sie Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können Wer pflegebedürftig ist, kannt Leistungen aus derArtikel Lesen

Viele kennen den Vorgang noch nicht, aber die Nachfrage nach einem Pflegegutachten wird immer grösser. Das bedingt auch dadurch, das unsere Gesellschaft immer älter wird.Damit ergeben sich auch ganz andere Anforderungen an dei Gesellschaft.Wann wird nun ein Pflegegutachten erstellt, und durch wen?Artikel Lesen

Das erstellt ihnen Sylvia Grünert.Artikel Lesen

Sie benötigen ein Pflegegutachten um Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten? Dann sollten sie einen Pflegegutachter aus unserem Verzeichnis zu Rate ziehen.Deutschlandweit finden sie auf unserem Portal den Gutachter in ihrer Nähe.Getreu unserem Motto-nicht suchen-finden! www.Pflegegutachten-zentrale.de Natürlich können sie uns auch kostenfrei anrufen 0800 795 84 24Artikel Lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Artikel Lesen