BAG Entscheidung: Mindestlohn steht ausländischen Pflege- und Haushaltshilfen zu
2021-07-08
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat festgestellt, dass der Mindestlohn nach deutschem Recht gezahlt werden muss und zum Mindestlohn Zeit auch sogenannte „Warte- oder Abrufzeit“ zählt. Auswirkungen für die aus dem Ausland kommenden Betreuungskräfte in der Pflege- und Altersbetreuung?Artikel Lesen