Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht – Partei DIE FREIHEIT hält den ESM für verfassungswidrig
2012-09-06
Berlin, 6. September 2012. Der Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT hält den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für verfassungswidrig. Zusammen mit fünf Landesverbänden hat die Partei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der ESM ist verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen mitArtikel Lesen