BFH entscheidet über Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz
BFH entscheidet über Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Nach dem BFH soll der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren sein, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,Artikel Lesen