Arbeitsvertrag muss optionale Zahlleistungen des Arbeitgebers unmissverständlich ausweisen
Soll der Arbeitnehmer freiwillige Zahlleistungen vom Arbeitgeber erhalten, so müssen diese – gemäß dem Transparenzgebot des BGB – eindeutig im Arbeitsvertrag als solche ausgewiesen sein.Artikel Lesen