Schadensersatzanspruch gegen ,,nicht-Bank“ wegen fehlender Aufklärung über Kick-backs
Anleger, die von einer sie beratenden ,,nicht-Bank“ nicht über Kick-back-Zahlungen aufgeklärt wurden, können möglicherweise ihre gesamte Anlage im Rahmen einer Rückabwicklung zurück erhalten.Artikel Lesen