Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen
Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html Laut einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kein Erlöschen des Unterlassungsanspruchs zur Folge haben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen,Artikel Lesen