Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden
Mit Urteil vom 17.04.2012 (Az. II ZR95/10) bejahte der BGH die Haftung der Geldgeber eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft.Artikel Lesen