Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern
Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern GRP Rainer Ein Fotokünstler, der einem Verlag ausschließliche Rechte an einem Auswahlband mit Lichtbildwerken einräumt, verliert damit nicht in jedem Fall das Recht zur anderweitigen Verwertung einzelner Fotos. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führenArtikel Lesen