Flugreisende können bald bei Ärger eine Schlichtungsstelle einschalten. Der Bundestag beschloss ein Gesetz, dem der Bundesrat zustimmte. Beschwerden müssen zunächst bei der Airline eingereicht werden. Lehnt diese Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert innerhalb von zwei Monaten nicht, können sich Kunden ab 1. November an an die Vermittlungsinstanz wenden.Artikel Lesen