Fristlose Kündigung bei Verzug der Mietkaution
2013-01-16
Die wichtigsten Änderungen der geplanten Mietrechtsnovelle (Mietrechtsänderungsgesetz, Entwurf 2011): . Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Bei Mietvertragsbeginn muss der Mieter, falls vertraglich vereinbart, eine Kaution von maximal 3 kalten Monatsmieten als Mietsicherheit leisten. Die Mietsicherheit kann der MieterArtikel Lesen