Vitadomo-Anleger können auf bares Geld hoffen – Vorsicht: Verjährung zum Jahresende
2013-02-25
Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) Der DVS hilft geschädigten Anlegern Erfurt, 25. Februar 2013. Für Kapitalanleger der Vitadomo eG gibt es gute Nachrichten. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 3/08) aus dem Jahr 2008 besteht die Möglichkeit, dass die vom Finanzamt zurückgeforderte Eigenheimzulage wieder an denArtikel Lesen