Karlsruhe/Berlin (DAV). Das geltende Unterhaltsrecht verlangt von denen, die die Kinder betreuen – meist den Müttern -, sich frühzeitig um eine Arbeit zu bemühen. Der Umfang dieser so genannten Erwerbsobliegenheit führt immer wieder zu auch gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten. Oft wird die Verlängerung des Betreuungsunterhalts und des Aufstockungsunterhalts verlangt. Der BundesgerichtshofArtikel Lesen

Rechte und Pflichten bei der Teilzeitarbeit D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Aus Vollzeit wird Teilzeit? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei berufstätigen Müttern ist ein gesellschaftlicher Dauerbrenner – in den Medien und sicher auch an so manchem heimischen Küchentisch. Fakt ist: 2010 waren von Männern und Frauen mit minderjährigen Kindern knappArtikel Lesen