Es ist wie bei sovielen Firmen und Personen einer AG, das hier gemeinte Wort hat mit dem strafrechtlichen Begriff „Betrug“ nichts zu tun. Es ist eine Mengenbezeichnung. Dieses Problem haben wir allerdings nur im deutschsprachigen Raum. Die Suchmaschine kennt hier zwischen „Betrug“ und „betrug“ keinen Unterschied. Unser Tipp, bei Veröffentlichungen versuchen das Wort „betrug“ zu vermeiden.Ist man bei google aber auch „penetrant genug“ kann man das durchaus wegbekommen.Jetzt mit dem neuen Urteil sicherlich noch besser.
2012-11-04