Tipps für Fussballfans die nach Polen und der Ukraine fahren wollen

Bei der Einreise nach Polen gibt es normalerweise keine Grenzkontrollen mehr. Während der Fußball-EM werden sie möglicherweise vorübergehend wieder eingeführt. Für die Einreise nach Polen ist ein gültiger Ausweis oder Reisepass erforderlich. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderreisepass oder -ausweis mit Lichtbild oder eine Eintragung im Pass der Eltern.

Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen Sie an einige Beschränkungen im Warenverkehr denken. Als Privatperson dürfen Sie für Ihren persönlichen Bedarf zum Beispiel 800 Zigaretten, ein Kilogramm Rauchtabak, zehn Liter Spirituosen und im Kanister 20 Liter Kraftstoff abgabenfrei aus Polen mitnehmen.

Unterkünfte

Wenn Sie sich für eine Reise nach Polen entscheiden, können Sie diese entweder bei einem Reiseveranstalter buchen oder die Unterkunft von zu Hause aus selbst reservieren. Ferienhäuser und Appartements sind in Polen nicht sehr verbreitet. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind in Polen üblicherweise die Nebenkosten in den angegebenen Preisen für die Ferienhäuser bereits pauschal enthalten. Böse Überraschungen durch unerwartet hohe Nebenkosten, die ein tiefes Loch in die Reisekasse reißen können, bleiben Ihnen dadurch erspart.

Wenn Sie daran interessiert sind, Land und Leute kennen zu lernen, empfiehlt sich die Unterbringung in einer Pension oder Ferienwohnung (dieses Angebot gibt es vom einfachen Zimmer bis zur imposanten Villa am Meer).

Bei Reisebuchungen über einen Veranstalter lassen Sie sich die Leistung genau beschreiben und schriftlich bestätigen. Eventuelle Mängel sollten Sie dem jeweiligen Vertragspartner schriftlich anzeigen und Abhilfe verlangen.

Sie können sowohl die Unterkunft als auch die Tickets für die Beförderung (ÖPNV, Bahn und Flugzeug) bequem über den Service „Polish Pass“ im Internet planen und bestellen. Polish Pass ist ein Service des Polnischen Ministeriums für Sport und Tourismus.

Bahnverkehr

In Polen existieren zwei große Verkehrsunternehmen: Przewozy Regionalne und PKP Intercity. Przewozy Regionalne bedient überwiegend den Nah- und Regionalverkehr, PKP Intercity den Fernverkehr. Beide Bahngesellschaften bieten für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft vergünstigte Ticketpreise, zum Teil in Kombination mit Polish Pass. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten beider Bahngesellschaften.

Achten Sie beim Kauf einer Fahrkarte darauf, welche der Gesellschaften die von Ihnen gewünschte Bahnverbindung bedient. Müssen Sie während der Fahrt umsteigen und dabei auf einen Zug der jeweils anderen Gesellschaften wechseln, so brauchen Sie für jede Teilstrecke eine gesonderte Fahrkarte.

Außerdem gibt es, trotz wachsenden Individualverkehrs ein relativ ausgedehntes Überlandbusnetz. Mit den staatlichen Buslinien PKS konkurrieren zahlreiche Angebote privater Anbieter. Das Reisen mit dem Bus ist eine der preisgünstigsten Möglichkeiten, Polen zu erkunden.

Stadt- und Nahverkehr

Den Stadtverkehr bedienen städtische Verkehrsbetriebe mit Bussen, Straßenbahnen und O-Bussen. Zunehmend treten auch private Unternehmen auf. Die Fahrten sind vergleichsweise preiswert. Eine Fahrkarte für eine Strecke kostet circa drei Z?oty (etwa 0,70 Euro), der Preis kann aber von Stadt zu Stadt variieren. Es lohnt sich, eine Tages- oder Wochenkarte zu kaufen. Tickets gibt es Postfilialen, Hotels, Läden sowie an Kiosken – achten Sie auf das Zeichen „Sprzedaz Biletow ZTM“.

Taxi

Taxis haben in Polen keine einheitliche Farbe. Sie sind mit der Aufschrift „Taxi“ und auf dem Dach oder an der Seite der Telefonnummer ihrer Firma gekennzeichnet. Sie können ein Taxi telefonisch bestellen oder finden es an einem der vielen Taxistände. Achten Sie darauf, dass die Beförderungspreise im Taxi ausgehängt sind, das bewahrt vor bösen Überraschungen und unseriösen Anbietern. Erkundigen Sie sich vor der Fahrt, wie hoch in etwa die Rechnung ausfallen wird.

Hinweise für Autofahrer

An den Tankstellen werden die gängigsten Kraftstoffsorten angeboten:
Diesel (ON),
Superbenzin bleifrei (Pb95),
SuperPlus bleifrei (Pb98) und
Autogas (LPG).

In Polen müssen Sie generell mit Licht fahren. Am Steuer gilt eine 0,2-Promille-Grenze. Sind Sie mit einem fremden Auto unterwegs, müssen Sie eine Einverständniserklärung des Halters vorweisen können. In Polen verhängte Geldbußen können ab einem Wert von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.

Für Pkw gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerorts tagsüber 50 km/h,
außerorts 90 km/h,
auf den Schnellstraßen 120 km/h und
auf den Autobahnen 140 km/h.

Die polnischen Autobahnen A1, A2 und A4 sind mautpflichtig. Bezahlen können Sie die Maut auch in Euro, allerdings werden nur Banknoten akzeptiert.

Währung

Offizielle Zahlungsmittel in Polen ist der Z?oty (ausgesprochen: Swotte). Den aktuellen Wechselkurs finden Sie u. a. auf der Internetseite der polnischen Zentralbank (Narodowy Bank Polski). 100 Grosz sind ein Z?oty. Es sind Banknoten zu 10, 20, 50, 100 und 200 Z?oty und Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Grosz und zu 1, 2 und 5 Z?oty im Umlauf. Reisende können bei Banken, in Wechselstuben („Kantor“) sowie in größeren Hotels und Reisebüros Geld wechseln. Banken haben in der Regel montags bis freitags von 7:30 bis 17 Uhr und samstags von 7:30 bis 14 Uhr geöffnet. Dort können Sie auch mit Kreditkarten Geld wechseln. Es gibt flächendeckend Geldautomaten, die EC-Karten akzeptieren und auch in deutscher oder englischer Sprache zu bedienen sind. Gängige Kreditkarten werden in den meisten Hotels, vielen Restaurants und Geschäften akzeptiert.

Geschäftszeiten

Im Allgemeinen sind die Geschäfte in Polen vom frühen Morgen bis in den späten Abend geöffnet. In den Großstädten können Sie auch am Wochenende einkaufen. Viele Geschäfte dort sind 24-Stunden geöffnet.

Lebensmittelgeschäfte haben keine festen Öffnungszeiten. Einige Supermärkte (auch Tante-Emma-Läden) haben bis 20 Uhr, 22 Uhr oder sogar rund um die Uhr und sonntags geöffnet. Neben den Supermärkten gibt es eine Vielzahl kleinerer Lebensmittelläden (sklep spo?ywczy), in denen Sie Grundnahrungsmittel, Getränke und oft auch eine kleine Auswahl an Kosmetikartikeln, Zeitungen und Süßigkeiten kaufen können.

Verbraucherrechte

Als Mitgliedsland der Europäischen Union hat Polen die Richtlinie 1999/44/EG über den Verkauf von Verbrauchsgütern in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet mehr oder weniger, dass Sie beim Kauf die gleichen Gewährleistungsrechte haben wie in Deutschland. Stellen Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einer Ware einen Mangel fest, müssen Sie nicht den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen. Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, müssen Sie beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.

Festgestellte Mängel müssen Sie beim Verkäufer innerhalb von zwei Monaten, nachdem Sie ihn entdeckt haben, reklamieren. Sie können vom Verkäufer entweder eine kostenlose Reparatur oder den Umtausch verlangen. Die Rückerstattung des Kaufpreises können Sie erst verlangen, wenn weder Reparatur noch Lieferung einer Ersatzware zumutbar oder möglich ist.

Der Verkäufer muss in Polen innerhalb von 14 Tagen zur Reklamation des Kunden Stellung nehmen. Unterlässt er das, wird angenommen, dass er die Reklamation als berechtigt anerkannt hat.

Bedenken Sie daher vor einer Kaufentscheidung, ob sich der Aufwand lohnt und Sie das Risiko einer Reklamation eingehen wollen ob.

Umtausch

Ebenso wie bei uns haben Sie auch in Polen keinen Anspruch auf Rückgabe der Ware bei „Nichtgefallen“. Hier sind sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Erkrankung

Werden Sie krank, können Sie ein Ärztehaus („przychodnia“) aufsuchen. Hat der Arzt einen Vertrag mit dem nationalen Gesundheitsfonds (polnisch „NFZ“), erhalten Sie nach Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte die gleiche Behandlung wie ein Einheimischer. Ihnen stehen folgende Leistungen zu

Ärztliche Grundversorgung,
Ambulante Fachversorgung,
Krankenhausbehandlung,
zahnärztliche Behandlung,
Rettungsdienst und Krankentransport

Haben Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder nehmen Sie die Dienste eines Arztes in Anspruch, der keinen Vertrag mit dem NFZ hat, müssen Sie die Behandlung vor Ort bar bezahlen und sich die Kosten nach der Rückkehr von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Gleiches gilt für Privatversicherte.
Bitte denken Sie ggf. an eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, die beispielsweise die Rücktransportkosten im Krankheitsfall abdeckt.

Rat und Unterstützung

Sollte trotz aller Vorsicht beim Einkauf einmal etwas schief laufen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, Rat und Hilfe einzuholen. Selbstverständlich können Sie sich auch mit Fragen vor dem Kauf an eine der nachfolgenden Organisationen wenden.

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum
Karl-Marx-Straße 7 · 15230 Frankfurt (Oder)
Tel. +49 (0) 335 500 80 650 · www.konsument-info.eu
Die Verbraucherzentrale Brandenburg und die polnische Federacja Konsumentów informieren zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen. Sie erteilen rechtlichen Rat bei Problemen mit der Vertragsabwicklung in Polen (z.B. bei Reklamationen) und nehmen bei Bedarf eine außergerichtliche Rechtsvertretung wahr.

Federaja Konsumntów
Die polnische Verbraucherorganisation bietet vom 8. Juni – 1. Juli 2012 montags – freitags in der Zeit von 9.00 – 17.00 eine englischesprachige Hotline an. Zwei Telefonnummern werden geschaltet. Eine kostenfreie für Anrufe aus dem Festnetz und mit polnischen Mobilfunkkarten unter der Rufnummer 800 007 707 und eine kostenpflichtige für Anrufe aus nichtpolnischen Mobilfunknetzen unter der Rufnummer +48 22 827 54 74.

In jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gibt es ein Europäisches Verbraucherzentrum, das zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen berät und informiert – jeweils in der Heimat- und in englischer Sprache. Die Adressen für Polen und Deutschland sind:

Europejskie Centrum Konsumenckie
Plac Powsta?ców Warszawy 1, VI floor · 00-950 Warsaw
Tel.: + 48 22 55 60 118 · http://www.konsument.gov.pl/
E-Mail: info@konsument.gov.pl
Auf der Internetseite des EVZ finden Sie spezielle Informationen für Besucher der Fußball-Europameisterschaft.

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Bahnhofsplatz 3 · D-77694 Kehl
Tel.: +49 (0)7851 991 48 0 · Fax: +49 (0)7851 991 48 11
E-Mail:info@cec-zev.eu
Internet: www.cec-zev.eu

Informationen für Reisende in die Ukraine

Als EU-Bürger brauchen Sie für einen kurzen Aufenthalt in der Ukraine kein Visum. Sie benötigen lediglich einen Reisepass, der allerdings mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein muss.

In der Ukraine gilt die osteuropäische Zeit, das heißt, Sie müssen vor Ort die Uhr eine Stunde vorstellen.

Bei der Einreise mit dem Auto benötigen Sie unter anderem die Grüne Versicherungskarte. Sofern sie Ihnen nicht vorliegt, besorgen Sie sich bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Für Pkw gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerorts tagsüber 60 km/h,
außerorts 90 km/h,
auf den Schnellstraßen 110 km/h und
auf den Autobahnen 130 km/h.

Besitzen Sie Ihren Führerschein seit weniger als zwei Jahren, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h.

Die ukrainische Währung ist die Hrywnja (UAH), die in 100 Kopeken unterteilt ist. Ein Euro entspricht circa 10 UAH. In der Ukraine ist das Geldabheben an Automaten
eher unproblematisch, die Kartenzahlung in Geschäften hingegen wenig verbreitet.

Haben Sie eine mangelhafte Ware gekauft, können Sie sie innerhalb der durch den Hersteller angegebenen Garantiefrist beziehungsweise innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb reklamieren. Sie können zunächst nur eine Preisminderung oder kostenlose Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist verlangen oder die Erstattung der Kosten für die selbst vorgenommene Reparatur. Nur bei einem schwerwiegenden Mangel kommt der Warenumtausch oder die Rückgabe der Ware in Frage.

Anders als in Polen steht Ihnen in der Ukraine mit einigen Ausnahmen ein Rückgaberecht zu, auch wenn die gekaufte Ware keine Fehler aufweist. Bereuen Sie den Kauf wegen der Farbe, der Form oder der Größe, können Sie die unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen umtauschen oder gegebenenfalls ganz zurückgeben.

Da die Ukraine keine EU-Mitglied ist und auch kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Fußball-Gastgeberland existiert, können Sie Ihre Europäische Krankenversichertenkarte vor Ort nicht einsetzen. Um sicher zu gehen, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Achtung: Besuchern der Europameisterschaft empfohlene Angebote wie die auf Basis eines Tarifs eines großen Reiseversicherers angebotene „Ukraine-Versicherung“ können im Vergleich zu gewöhnlichen Reisekrankenversicherungen für den Reisenden ungünstiger sein. Die „Ukraine-Versicherung“ ist, beispielsweise was die Kostenübernahme von Rücktransporten oder die Dauer des Versicherungsschutzes angeht, sogar schlechter als Standardtarife des Versicherers und unter Umständen auch teurer.

In der Regel müssen Sie die Arztbehandlung direkt vor Ort bezahlen. Mit dem Beleg und dem ärztlichen Befund können Sie nach Ihrer Rückkehr von Ihrem Versicherer die Rückerstattung verlangen.

Quelle.VBZ RPF