+++ Als erster Regierungschef verteidigt Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz den Rundfunkbeitrag
+++ Für Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr ist der Rundfunkbeitrag verfassungsmäßig und überzeugend
+++ Björn Böhning, Berliner Senatskanzleichef: Kritiker wollen System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks treffen
Berlin, 25. Februar 2013. Das im Januar 2013 eingeführte Rundfunkbeitragsmodell wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. medienpolitik.net ( http://www.medienpolitik.net ) greift die Debatte auf und widmet sich dem Thema mit aktuellen Beiträgen von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz, dem Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr sowie Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei.
Nach der heftigen Kritik der vergangenen Wochen verteidigt Olaf Scholz im Gespräch mit medienpolitik.net als erster Regierungschef eines Bundeslandes den neuen Rundfunkbeitrag. Zugleich stellte er aber auch Änderungen in Aussicht. Scholz betont, dass die in der Diskussion geforderte Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung, d.h. eine Art Pay-TV-Modell, einen Bruch mit der Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten würde. Nach Scholz handle es sich beim Rundfunkbeitrag um eine verfassungskonforme „klassische Abgabe“. Er kündigte aber an, dass die Ministerpräsidenten den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unverzüglich nachjustieren würden, wenn nach Vorliegen genauer Zahlen Handlungsbedarf bestehe.
Der Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr hält die neue Rundfunkgebühr „nicht nur für verfassungsmäßig, sondern auch für eine sachgerechte und überzeugende Lösung“. Eine Steuerfinanzierung lehnt Dörr ab: Die Finanzierung über staatliche Haushalte kollidiere mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. Dies sei auch im Hinblick auf die von Art. 5 GG geforderte Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig.
Nach Meinung von Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei, wollen die Gegner des Rundfunkbeitrages nicht nur selbigen, sondern das gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks treffen. Dabei betonte er gegenüber medienpolitik.net: „Dem werden wir uns entgegenstellen – das Land Berlin aus demokratischen und historischen Gründen allemal“. Der Berliner Senatskanzleichef verwies darauf, dass die Länder den Staatsvertrag Anfang 2014 einer umfassenden Evaluierung unterziehen wollen. „Derzeit gibt es keine ausreichende Tatsachengrundlage, um bereits jetzt Veränderungen vorzunehmen“, so Böhning, weshalb eine Diskussion über mögliche Änderungen sinnlos sei.
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