Nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, fußend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, können Verbraucher, deren Einkommen abzüglich der Wohnkosten nur knapp – nämlich höchstens 17,98 Euro, so hoch ist der aktuelle Rundfunkbeitrag – über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt, als sogenannter Härtefall von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.Kurz: Der Rundfunkbeitrag ist dann nicht zu zahlen, wenn das über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegende Einkommen geringer ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro. Denn es stellt eine extreme Härte dar, wenn zur Begleichung des Rundfunkbeitrags auch der Regelsatz aufgewendet werden muss.
Wie kann man sich im Härtefall vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
- Härtefallantrag beim ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice stellen:
Stellen Sie einen formlosen Härtefallantrag und fügen Sie einen Bescheid der Sozialbehörde bei. Dieser muss nachweisen, dass beispielsweise keine Grundsicherung gewährt wird, weil das vorhandene Einkommen den Regelsatz geringfügig, also höchstens in der Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von € 17,89 Euro übersteigt. Hierfür können Sie gern unsere Mustervorlage nutzen, die die Sozialbehörde ausfüllen und unterschreiben sollte. - Befreiungsantrag per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben senden: Um Ihre Rechte schnell geltend zu machen, sollten Sie den unterschriebenen Antrag am besten mit Einschreiben und Rückschein an den ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice verschicken.
Sie haben noch Fragen?
Falls Sie weitere Fragen zum Rundfunkbeitrag haben, können Sie uns
- Mo bis Do von 10 bis 11 Uhr am Telefon unter 040 24832-270 erreichen,
- montags von 14 bis 18 Uhr in die persönliche Beratung in die Kirchenallee 22 kommen,
- einen Brief an die Verbraucherzentrale Hamburg, Abteilung Rundfunkbeitrag, oder
- eine Mail an rundfunkbeitrag@vzhh.de schicken.
Die Beratung ist unentgeltlich.
Quelle:VBZ Hamburg