Urteil

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerben Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch: Das kann vor Gericht als Indiz für eine Diskriminiertung gelten. Geklagt hatte eine Frau, die sich von einem bayerischen Unternehmen benachteiligt fühlte.