Die Firmen VSR – Verlag Service GmbH aus München und Pressevertriebszentrale (PVZ) Stockelsdorf in Schleswig-Holstein sind „alte Bekannte“ der Verbraucherzentrale Sachsen. Dies aber nicht, weil man zusammen manch Schönes erlebt hat, sondern weil immer wieder Verbraucher auf die Tricks mit dem Zeitschriftenabo herein fallen.Gerade in den letzten Wochen häufen sich in ganz Sachsen die Verbraucherbeschwerden zu beiden Firmen. Es ist immer noch das gleiche Schema wie Anfang der 90er Jahre. Das Ködern von Verbrauchern für meist zweijährige Abos von Zeitschriften. Die Verbraucher werden auf der Straße von Werbern angesprochen, ihnen werden z.B. Gutscheine für kostenlose Zeitschriften angeboten, eine kostenlose Leseprobe versprochen oder unter anderen fadenscheinigen Gründen eine Unterschrift abgeluchst. Eine Kopie des unterschriebenen Beleges erhalten die Verbraucher nicht. Kaum einem ist zu diesem Zeitpunkt klar, dass er mit seiner Unterschrift einen Vertrag über eine Zeitschrift abgeschlossen haben soll. Das böse Erwachen kommt dann, wenn sie von den Firmen VSR oder PVZ als neuer Abonnent einer Zeitschrift begrüßt werden.
„Das ist schon dreist, mit welchen Mitteln und Methoden die Verbraucher in derartige Verträge gedrängt werden“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Bei einem überraschenden Ansprechen auf der Straße sollten Verbraucher immer skeptisch sein. Keinesfalls sollte man sich unter Druck zu einer Unterschrift hinreißen lassen“, rät Schmidt.
Ein Rettungsanker nach erfolgter Unterschrift besteht aber noch. Bei Haustürgeschäften, und dazu zählen die Verträge, die durch überraschendes Ansprechen auf der Straße zustande gekommen sind, kann der Vertrag widerrufen werden. Die Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages ordnungsgemäß in Textform belehrt worden ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen werden.
Quelle:VBZ Sachsen