Verbraucherportal für Denkmalschutz Immmobilien veröffentlicht neue Objekte

Denkmal Immobilien bieten dem Geldanleger hohe Steuervorteile und dem Mieter einen angenehme Wohnqualität

Berlin 15.02.2013 – Baudenkmal Denkmalschutzimmobilie: Ein Baudenkmal ist nicht nur ein architektonisches Kunstwerk mit einer interessanten und historischen Vergangenheit, sondern es bietet vielmehr, eine Investition -und Wertsteigerungspotential mit Zukunft und Sicherheit im Bereich Immobilie als Geldanlage.
Eine Denkmalschutzimmobilie besitzt eine ganz besondere und faszinierende Art. Nicht nur die Steuervorteile sind gute Kaufargumente für eine Denkmal Immobilie. Auch der Charme dieser Häuser fasziniert. Die Denkmal Immobilien sind die letzte legale Steuersparmöglichkeit seit dem 2005 diverse Steuermodelle abgeschafft wurden.
Grundbesitz kann nicht verloren gehen oder gestohlen werden, es lässt sich auch nicht wegtragen. Behandelt man dieses mit angemessener Sorgfalt, ist es eine der sichersten Kapitalanlagen auf dem Markt. Hypothetisch können 100EUR irgendwann nur noch 1EUR wert sein. 100 m² Wohneigentum aber niemals nur noch 1 m². Was bezeichnet man als Denkmal Immobilie?
Immobilien die als Baudenkmal oder Denkmalimmobilie bezeichnet werden sind in der Denkmalliste der oberen und unteren Denkmalbehörde ausgewiesen. Dies regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Erhalt dieser Immobilien wird als kulturelles Erbe bezeichnet und durch den Staat gesichert und gut gefördert. (§ 1 DSchG).
Die Denkmalimmobilien (http://immobilien-als-geldanlage.com) sind sehenswerte Werke der deutschen Baukunst, sowie Zeitzeugen kultureller Epochen. Sie spiegeln die historische Entwicklung der Baukultur wieder, die teilweise über 100 Jahre zurückgeht. Denkmalimmobilien verleihen einem Stadtbild eine einzigartige Note mit Ihrer Ausstrahlung und Ihrem Charme. Vermögenssicherung ist gerade in Zeiten der Finanz – und Wirtschaftskriese ein wichtiges Thema. Die Investition in eine Immobilie bietet Inflationssicherheit und somit eine krisenfeste Anlage. Dies sollte ein wesentlicher Bestandteil einer Anlageform sein. Die beliebteste Anlage für die Altersversorge ist immer noch die Immobilie. Derzeit sind die Kaufpreise bei Denkmalimmobilien und Seniorenresidenzen im internationalen Vergleich noch günstig. Immobilien haben oft sogar im Langzeitvergleich zu Aktien eine höhere Rendite erzieht, wobei die Sicherheit einer Immobilie höher ist.

Eine Immobilie ist ein Sachwert und Damit grundsächlich inflationsgeschützt. Der Grund hierfür ist, dass sich Mieten und Kaufpreis mit der Inflation mit entwickeln.
Denkmalschutz Immobilien (http://immobilien-als-geldanlage.com) ( Wohnungen ) bieten immer Flair im Gegensatz zu Neubau und Bestandsimmobilien. Der Charme und das Flair einer Denkmalimmobilie ist nicht zu kopieren und garantieren ein Unikat, welches sich aus Alt und neu zusammenfügt. Mit dem Kauf einer Denkmal Immobilie sorgt man heute schon für seine Rente von morgen und baut mit ersparten Steuern sein eigenes Vermögen auf.
Bei Objekten in den neuen Bundesländern beläuft sich der Sanierungsanteil meistens auf ca. 80% des Kaufpreises, in den alten Bundesländern ist der Sanierungsanteil von mehr als 65% schon fast die Ausnahme. Mit höheren Sanierungskosten sind somit höhere Abschreibungen möglich, was letztlich zu einer stärkeren Verringerung des zu versteuernden Einkommen beiträgt.

Voraussetzung für die Steuervorteile und Sanierungskosten sind, dass die Denkmalschutz Immobilie vor der Sanierung erworben wurde. Die Kosten für die Sanierung bilden den größten Teil des Kaufpreises und können vom Käufer einer Denkmalschutzimmobilie steuerlich geltend gemacht werden. Dies sind Förderungen durch den Staat §§7i und 7h des ESTG das mindert letztlich das zu versteuernde Einkommen.
Des Weiteren bleibt die Immobilie als Kapitalanlage eine Anlageart, welche viel Sicherheit, Schutz vor Inflation und Wertzuwächse bietet, vorausgesetzt die Lage und der Standort stimmen.
Da die Denkmalschutzimmobilie als Denkmal eingestuft ist, können auch die Sanierungskosten steuerlich abgesetzt werden. Es ist aber zu beachten, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertigstellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten können außerdem nur dann voll angesetzt werden, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Ein späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten oder schließt diesen vollständig aus.
Der Erwerber einer Denkmalimmobilie kann durch den Denkmalschutz AFA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, auf besondere Weise anerkannt.

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