Vor einigen Monaten gab es Wirbel um ein, nach Meinung des OLG Dresden, irreführendes Siegel. Diese Siegel hatte auch S&K geraume Zeit auf Ihrer Homepage, bis wir dann im Zuge des Vorgangs „verbrauchschutz.de“ eine Anfrage beim Unternehmen S&K gestartet hatten. Damals noch an Michael Oehme.
Dieser hatte dann dafür gesorgt, das das Logo von der Seite verschwand. Im Nachhinein muss man natürlich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den Prüfkriterien des Vereins stellen, was den Verein dazu bewogen haben mag, dem Unternehmen S&K das Siegel des Vereins zu verleihen, bzw. dessen Nutzung zu getatten.
Solche Siegelverwendungsgestattungen halten wir für persönlich als ganz klar für den Verbraucher dann irreführend, wenn der Verbraucher nicht weiss worauf sich das Siegel bezieht. Durch dieses Siegel auf der Webseite kann sicherlich mehr Schaden entstanden sein, als zum Beispiel durch Artikel in den Medien.