Angeblich soll in der Schweiz das Verfahren im Zusammenhang mit einer Waffe für die NSU-Mordanschläge eingestellt werden. Zwei Tatverdächtige wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sollen aufgrund zu weniger Beweise nun doch nicht angeklagt werden, berichtet der Zürcher „Tages-Anzeiger“. Die beiden Männer waren im Verdacht, die Pistole in der Schweiz besorgt zu haben, mit der neun der zehn Opfer der Rechtsterroristen umgebracht worden waren.
2013-04-10