Oftmals reicht ein kleines Ja am Telefon, ein unachtsamer Klick im Internet oder die fälschlich verstandene Sympathiebekundung an der Haustür: Schon ist der Vertrag perfekt.
Um den Verbraucher vor den unbedachten Folgen eines solchen spontanen Geschäftsabschlusses aus einer Überrumpelungssituation heraus zu schützen, hält der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit des Widerrufs nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch vor. So hat der Verbraucher die Möglichkeit über Sinn und Wirtschaftlichkeit nachzudenken, abzuwägen, sich zu informieren und weitere Angebote einzuholen. Mit einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen lässt sich also ausgiebig über einen Vertragsabschluss reflektieren, um gegebenenfalls eine andere Entscheidung zu treffen und das Geschäft zu lösen. Und zwar, ohne dass der Vertragspartner hierfür Gebühren verlangen darf.
Was bei sogenannten Haustür- und Fernabsatzgeschäften gang und gäbe ist, gilt übrigens auch für Vertragsabschlüsse bei Immobilienkrediten. Denen kommt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11 derzeit eine besondere Bedeutung zuteil.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können den vorzeitigen Ausstieg und günstigere Zinsen ermöglichen.
Denn der sonst gerne vernachlässigte rechtliche Grundsatz vom Vertragsrücktritt oder Widerruf kann Heilsbringer für Tausende Kreditnehmer sein, deren ehemals abgeschlossene Immobilienkredite wesentlich schlechtere Konditionen aufweisen, als die Kreditverträge zu aktuellen Bedingungen.
Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages, welche durch die Rechtsprechung an besondere Formen gebunden ist. So müssen der Beginn der Widerrufsfrist als auch die daraus resultierenden Folgen für den Bankkunden klar und verständlich und, entsprechend dem Deutlichkeitsgebot, optisch abgesetzt sein.
Werden diese formalen Vertragsbedingungen nicht eingehalten, verliert die Widerrufsbelehrung ihre Wirksamkeit und die Frist ist ausgesetzt. Das ermöglicht selbst bei lange zurückliegendem Vertragsabschluss eine Aufhebung ohne teure Vorfälligkeitsentschädigung. Und ebnet den Weg hin zu einem, den heutigen Zinssätzen angepasstem und damit wesentlich günstigerem Immobilienkredit.
Bauherren können mit neuen Darlehensverträgen Zehntausende Euro sparen.
Rechtsanwalt und Gründungspartner Kim Oliver Klevenhagen von der Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und Partner äußert sich zu den formalen Fehlern bei Immobilienkrediten so: „Da viele namhafte Bankinstitutionen ihre Bankkunden nicht pflichtgemäß über ihr Widerrufsrecht und dessen Folgen belehrt haben, sollte man die Widerrufsbelehrung des eigenen Immobilienkreditvertrages genauestens überprüfen. Denn hier bietet sich die Möglichkeit, aufgrund Vertragsfehlers durch eine Umfinanzierung richtig viel Geld zu sparen.“
In welchem Vertragsfall dies zutrifft, sollte jedoch im Vorfeld durch im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte erörtert werden.
V.i.S.d.P.
Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Weitere Beiträge Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte zu Widerruf Immobiliendarlehen:
http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/widerruf-immobiliendarlehen-und-bankenhaftung
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