Warum Vollmachten?
Durch Krankheit oder Unfall kann jeder Mensch, ob jung oder alt in die Lage kommen, wichtige Dinge sein Leben betreffend nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können.
In solch einem Fall wird von Amtswegen eine anderer, i.d.R. Fremder und vom Gericht bestellter Betreuer über das »Ob« und »Wie« in Bezug auf Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft nicht nur medizinische Maßnahmen sondern ebenso das Aufenthaltsrecht, den Empfang der Post und Vermögensangelegenheiten.
Bei Unternehmern betrifft es weiterhin Handlungen im geschäftlichen Bereich.
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