Nach Erhöhung der Versicherungsprämie außerordentliche Kündigung möglich / Kfz-Prämienanstieg 2013 für Bestandskunden vielfach um bis zu 20 Prozent
(ddp direct) Erhöhen Versicherer die Beiträge für die Kfz-Versicherung, können Kunden ihren Vertrag auch noch nach dem Stichtag am 30. November kündigen. 2013 steigt der Versicherungsbeitrag für Bestandskunden in vielen Fällen um bis zu 20 Prozent. Einige Versicherungen verschicken die Mitteilung über Beitragserhöhungen oft erst knapp vor oder bereits nach dem medial umworbenen Wechselstichtag. Damit wollen sie Kündigungen verhindern.
CHECK24.de weist darauf hin, dass Versicherungskunden nach einer Prämienerhöhung – unabhängig vom Wechselstichtag – das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben. Aufgrund des sehr späten Versands der neuen Beitragsrechnungen sowie der marktweit sehr hohen Prämienanpassungen kann nach Beobachtungen von CHECK24 ein Großteil der Deutschen bis weit nach dem 30. November kündigen und den Versicherer wechseln. Sie können ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung mit Bezug auf den Preisanstieg kündigen.
Kfz-Prämien steigen 2013 für Bestandskunden vielfach um bis zu 20 Prozent
Bestandskunden vieler Versicherer müssen 2013 mit Beitragserhöhungen von bis zu 20 Prozent Bereich rechnen.
Neukunden werden in der Wechselsaison dagegen von Versicherern umgarnt. Der Prämienindex* von CHECK24.de zeigt, dass die durchschnittliche Haftpflicht-Prämienhöhe für Versicherungswechsler von August bis November 2012 um 27 Prozent gefallen ist. Im Vorjahr wurde die durchschnittliche Haftpflicht-Prämie um 28 Prozent günstiger.
Viele Versicherungsunternehmen benachrichtigen ihre Bestandskunden immer häufiger erst kurz vor oder nach dem Wechselstichtag über die Beitragsveränderungen für das folgende Versicherungsjahr. Grund dafür ist die Angst vor Kundenschwund durch hohe Betragssteigerungen. Außerdem sehen Verbraucher in den teilweise intransparenten Rechnungen nicht, worauf die Beitragsänderung zurückzuführen ist und wie hoch sie ausfällt.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Kfz-Versicherungsbeitrags
„Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich immer, wenn der Beitrag steigt“, erklärt Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. „Der Grund für die Erhöhung spielt keine Rolle. Sie gilt auch dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist“, so Friedheim weiter.
Nach Benachrichtigung über die Beitragserhöhung müssen Versicherungskunden binnen eines Monats schriftlich kündigen und sich explizit auf die Erhöhung beziehen. Andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30.11. ablehnen. Versicherte haben die Möglichkeit sofort zu kündigen. Wirksam wird die Kündigung aber erst zu dem Zeitpunkt, ab dem der neue Preis gültig wird.
Mehrere hundert Euro sparen durch Wechsel der Kfz-Versicherung
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Ein besonders hohes Sparpotenzial haben Vielfahrer. Sie sparen bis zu 2.800 Euro im Jahr. Familien und Fahranfänger zahlen durch einen Wechsel über 1.000 Euro weniger. Normalfahrer und Rentner können sich über eine Ersparnis von mehreren hundert Euro pro Jahr freuen. Auch bei diesen Gruppen sparen Erstwechsler je nach Profil sogar bis zu 850 Euro pro Jahr.
*Im CHECK24-Prämienindex wurden alle über die Vergleichsrechner von CHECK24.de abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen im Zeitraum von Januar 2005 bis November 2012 untersucht.
Betrachtungszeitraum der Kfz-Haftpflichtprämienentwicklung unterteilt nach Fahrzeug- und Versicherungswechslern: 01.01.2009 bis 26.11.2012
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=== CHECK24 Kfz-Prämienindex (Dokument) ===
Durchschnittliche Kfz-Haftpflichtprämien für Versicherungs- und Fahrzeugwechsler
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