Geschlossene Fonds gehörten biosher immer zum grauen Kapitalmarkt. Nun git es Initiatoren, die ausführen in Interviews, das durch die Einführung der AIFM Richtlinien, der garue Kapitalmarkt zum weißen Kapitalmarkt „Mutiert“. Da sidn wir ind er redaktion von diebewertung.de anderer Meinung. Unsere Meinung muss aber ja nicht immer richtig sein, deshalb haben wir eimal die BaFin dazu angeschrieben. Schnell haben wir dazu nun eine interessante Antwort bekommen.
Durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht – insbesondere durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – findet ein Wandel der Aufsicht über bisher wenig regulierte Produkte statt: Produkte, für die bislang lediglich ein Vermögensanlagenprospekt zu erstellen war und die nach dessen Billigung keiner weiteren Aufsicht unterlagen, können nun in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes fallen. Das bedeutet eine wesentlich umfassendere Regulierung, indem für einen großen, bisher dem sog. „grauen Markt“ zugerechneten Teil insbesondere geschlossener Fonds erstmals eine Erlaubnispflicht und eine laufende Aufsicht über die Produkte und die Verwaltungsgesellschaften eingeführt wird, die den Standards der bereits etablierten Aufsicht über offene Investmentfonds weitgehend entspricht.
Zu beachten ist aber, dass es einige Übergangsregelungenfür „Altfonds“ und ihre Verwaltungsgesellschaften gibt. Diese haben oft bis zu ein Jahr Zeit, sich auf das neue Gesetz einzustellen und sich an dieses anzupassen. Für geschlossene Fonds greift in bestimmten Fällen sogar ein „Bestandsschutz“, etwa wenn ab dem 21. Juli 2013 keine neuen Anlagen mehr getätigt werden. Bestandsschutz bedeutet unter anderem, dass keine Erlaubnis oder Registrierung für die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verwaltung der Altfonds erforderlich ist. Ein deutlich reduziertes Aufsichtsregime kann zudem etwa für Fonds unterhalb bestimmter Schwellenwerte gelten.