Sport ist gesund. Wer körperlich fit ist, fühlt sich auch im Alltag lebendig und leistungsfähiger. Ob draußen in der freien Natur oder im Studio Sport getrieben wird, spielt dabei nur eine Nebenrolle.
Aus praktischen Gründen zieht es aber vor allem Großstädter immer häufiger in Fitness-Studios. Deren Angebote und Sportprogramme sind schier endlos. Doch was passiert, falls beim Training etwas schief geht und sich ein Studio-Mitglied verletzt?
Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), geht der Frage nach.
Fitness-Studios erfreuen sich bei den Deutschen immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, denn hier lässt es sich wetterunabhängig und nach Belieben trainieren. Allein, mit Freunden oder mit einem Fitness-Trainer – auch die soziale Komponente kommt beim Sport im Studio nicht zu kurz. Trainingsverletzungen sind aber weder im Freien noch im Studio gänzlich auszuschließen. Bereits eine herabfallende Hantel kann zur Ursache für einen Unfall werden.
Kleinere Unfälle sind meist mit einer Arztbehandlung und ein paar Tagen der Schonung überstanden. Doch es kann auch im Studio unter Umständen zu einem Unfall kommen, der erhebliche und dauerhafte Folgen nach sich zieht und zu einer Invalidität führt. Doch wer haftet im Ernstfall für solche Schäden?
Verletzt sich ein Sportler im Fitness-Studio, trägt die Krankenversicherung Arzt- und Behandlungskosten – unabhängig davon, wie der Unfall passiert ist. Ist die Verletzung aber zum Beispiel bei der Nutzung eines defekten und nicht entsprechend gekennzeichneten Trainingsgerätes entstanden, kommt eine Haftung des Betreibers in Betracht, weil er für die Instandhaltung und den sicheren Zustand seiner Fitness-Geräte verantwortlich ist. Die Haftung des Studios erstreckt sich hierbei nicht nur auf die unmittelbaren Schäden wie beispielsweise Schmerzensgeld und Verdienstausfall, sondern auch auf Regressansprüche der Krankenversicherung des Mitglieds. Dabei können erhebliche Forderungen entstehen, so dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung des Studios eine wichtige Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Mitglieder ist. Liegt das Verschulden des Unfalls beim Studio-Mitglied selbst, etwa durch den regelwidrigen Einsatz der Trainingsgeräte, bleibt die Haftpflichtversicherung des Betreibers außen vor und etwaige Schmerzensgeldansprüche stehen dem Studiomitglied demnach nicht zu. Aber welche Versicherung ist für das Studio-Mitglied sinnvoll?
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei einem Unfall in der Freizeit gar nicht zum Tragen, da sie ausschließlich Unfälle am Arbeitsplatz sowie auf dem Hin- und Rückweg abdeckt. Daher empfiehlt die Württembergische jedem Hobbysportler eine private Unfallversicherung. Diese erbringt die vereinbarten Leistungen nach Unfällen im beruflichen oder privaten Bereich, also auch nach Sportunfällen – und zwar unabhängig von der Frage des Verschuldens. Die private Unfallversicherung bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungsarten und lässt sich so an die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten anpassen.
Ist der Betroffene durch den Unfall dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, erbringt die private Unfallversicherung eine sogenannte Invaliditätsleistung. Diese sorgt für eine finanzielle Absicherung im Schadensfall. Die Höhe dieser Leistung errechnet sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Zudem lässt sich die Zahlung eines Unfall-Krankenhaustagegeldes vereinbaren. Damit können zum Beispiel die Kosten für Fernsehen und Telefon im Krankenhaus gedeckt werden. Für besonders schwere Unfälle ist auch die Vereinbarung einer monatlichen Unfallrente möglich.
Damit es gar nicht erst zum Unfall kommt, rät die Württembergische für ein erfolgreiches Training im Fitness-Studio zu folgenden Maßnahmen:
– Sich vor dem ersten Training alle Geräte vom Trainer zeigen und erklären lassen.
– Die Trainingsgeräte vor der Benutzung auf die eigene Körpergröße einstellen, ihre Funktionsfähigkeit prüfen und im Zweifelsfall immer einen Mitarbeiter des Studios ansprechen.
– Die Geräte nur ihrer Bestimmung entsprechend nutzen.
– Passende Kleidung und entsprechendes Schuhwerk tragen, das beim Training einen festen Stand ermöglicht.
– Während des Trainings ausreichend trinken, um ein Absacken des Kreislaufs zu verhindern.
– Bei Schmerzen oder Kreislaufproblemen das Training sofort unterbrechen. Zwischen den Trainingseinheiten ausreichende Ruhephasen einlegen, um den Körper nicht zu überanstrengen. Für ein wirkungsvolles Training ist im Durchschnitt eine Pause von zwei Tagen angemessen.
– Bei Vorerkrankungen nur in Absprache mit einem Arzt trainieren.
Stuttgart, 16. April 2013
Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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