Expertenstandards konkretisieren den allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu einem bestimmten Thema, zum Beispiel zur Vermeidung des Wundliegens (Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“). Ihre Umsetzung ist Aufgabe der Pflegeselbstverwaltung. Dazu gehören der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene. Die Expertenstandards sind für alle zugelassenen Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste verbindlich.
Was wird bei den Qualitätsprüfungen kontrolliert?
Im Vordergrund der Überprüfung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten steht die Ergebnisqualität. Das bedeutet: Die Prüfer des Medizinischen Dienstes und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung bewerten nicht nur die Aktendokumentation, sondern konzentrieren sich bei der Prüfung auch und besonders auf den Pflegezustand der Menschen. Sie schauen sich genau an, ob und wie die eingeleiteten Pflegemaßnahmen wirken und ob es Hinweise auf Pflegedefizite gibt – wie etwa Druckgeschwüre oder Mangelernährung. Außerdem berücksichtigen sie bei der Bewertung des Heims auch die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen.
Werden die Prüfungstermine vorher angekündigt?
Seit 2011 werden alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste regelmäßig einmal im Jahr (Regelprüfung) vom MDK, dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung oder von einem beauftragten Sachverständigen geprüft. Grundsätzlich werden alle Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen unangemeldet durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn es sich um eine Person handelt, die eine amtliche Betreuungsperson hat, muss die Prüfung vorher angemeldet werden. Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen sind am Tag zuvor anzukündigen.
Wer trägt die Kosten möglicher Wiederholungsprüfungen?
Sollten Wiederholungsprüfungen erforderlich sein oder von der Einrichtung gewünscht werden, dann trägt die Einrichtung die entstehenden Kosten.
Qualitätsberichte
Bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung können die Ergebnisse der Qualitätsprüfung der jeweiligen Pflegeeinrichtung eingesehen werden. Sie werden in Transparenzberichten verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht (beispielsweise im Internet oder im Pflegestützpunkt). Die Transparenzberichte sollen auch in den Pflegeeinrichtungen an gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung, mit dem Datum der letzten MDK– Prüfung oder des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung, mit einer Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie mit einer Einordnung des Prüfergebnisses ausgehängt werden.
Was wird bei der Prüfung bewertet?
Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung werden inhaltlich in verschiedene Bereiche eingeteilt. Jeder Bereich wird mit einer Teilnote bewertet. In Pflegeheimen wird der Fokus auf vier Teilgebiete gelegt:
- 1. Pflege und medizinische Versorgung des Versicherten
- Umgang mit demenziell erkrankten Bewohnern
- Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
Bei ambulanten Pflegediensten wird eine Teilnote in drei Bereichen vergeben:
- Pflegerische Leistungen
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
Ergänzt werden diese objektiven Prüfergebnisse jeweils durch eine Heimbewohner- beziehungsweise Kundenbefragung. Die Noten hierfür werden separat ausgewiesen.
Quelle:Bundesgesundheitsministerium
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