Erhebliche Zinsguthaben der Kunden zurück behalten
Die Postbankfiliale in Leer versprach ihren Kunden überdurchschnittlich hohe Zinsen (bis zu 4 % über der marktüblichen Verzinsung) . Eine Reihe von ihnen nahmen dieses Angebot an. Allein Leeraner Geschäftskunden sollen dreistellige Millionenbeträge im Vertrauen auf die Seriösität der Postbank angelegt haben. Allerdings scheint sich die Postbank zu weigern, diese Zinsen an die Kunden aus zu bezahlen. Es ist die Rede davon, dass die Postbank die Zinsgutschriften auf den Konten der betroffenen Kunden kommentarlos eingefroren hat. Die Postbank beruft sich darauf, dass ihr zwischenzeitlich suspendierter Mitarbeiter in der Filiale der Postbank in Leer die Zinsen zu Unrecht zugesagt habe und sie deshalb die Zinsen nicht aus bezahlen müsse. Der Unmut unter den betroffenen Kunden ist hierüber groß. Sie beanspruchen die ihnen von der Bank zugesagten Zinsen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Wolfgang Benedikt-Jansen erklärt: “ Wenn die Bank den Kunden die Zinsen in rechtsverbindlicher Weise zugesagt hat, müssen diese auch ausbezahlt werden. Bankinterne Vorgänge braucht sich der Kunde nicht entgegenhalten zu lassen.“
Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden e.V. (www.schuvoba.de), die nunmehr seit mehr als einem Jahrzehnt die Interessen der Bankkunden bundesweit mit großem Erfolg vertritt, bietet zusammen mit ihrem erfahrenen Team aus Vertrauensanwälten schnelle Hilfe an.
Falls Sie betroffen sind, können Sie sich wenden an:
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