Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) verteidigt Bundesministerin von der Leyen in der Debatte um die Zuschussrente. Diese setzt Anreize, Arbeit anzunehmen und selbstständig für das Alter vorzusorgen. Dennoch ist die Zuschussrente eine versicherungsfremde Leistung. Das spricht gegen eine Finanzierung durch Versicherungsbeiträge.
„Bundesministerin von der Leyen hat in gewisser Weise Recht. Arbeitnehmer die nur auf die gesetzliche Rentenversicherung setzten, gehen ein Risiko ein. Die Lücke zwischen Einkommen und Rente wird größer. Zusätzliche Vorsorge ist unerlässlich. Der Charme der Zuschussrente liegt nicht in der Auszahlung. Vielmehr geht es um Anreize. Wer sein Leben lang arbeitet und rechtzeitig damit beginnt, für das Alter vorzusorgen, wird nur unter unglücklichen Umständen von Altersarmut betroffen sein. In diesen Fällen und nur in diesen Fällen greift die Zuschussrente“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Die Finanzierung der Zuschussrente darf aber nicht aus Beitragsmittel erfolgen. Das Äquivalenzprinzip, die Verhältnismäßigkeit von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und Auszahlungen an die Versicherten, kann nicht noch weiter ausgehöhlt werden. Wir brauchen endlich eine grundsätzliche Debatte zur Entlastung des Faktors Arbeit. Das schließt versicherungsfremde Leistungen ein, aber genau so die privilegierte Absicherung der Beamten“, macht Heinz deutlich.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
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