Bundeszentralamt für Steuern

Was da aktuell ins Mailfach rauscht, klingt höchst amtlich und zugleich überaus erfreulich: Das „Bundeszentralamt für Steuern“ teilt mit, der „sehr geehrte Steuerzahler“ werde eine „Steuererstattung“ von 223,56 Euro erhalten.

Dumm nur, dass es sich dabei um eine Phishing-Mail handelt, die keineswegs von der Behörde in Bonn stammt. Vielmehr wollen so getarnte Gauner Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode abgreifen. Gut hingegen, dass sie das in holprigem Deutsch tun. Dadurch lässt sich die elektronische Post bei aufmerksamem Lesen gleich als Fälschung erkennen. So soll die Erstattung erfolgen „nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit…“ Und weiter: „Bitte reichen Sie die Steuererstattung Anfrage und erlauben uns 4-6 Tage, um es zu verarbeiten.“ Außerdem erstattet Steuern immer nur das Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, nicht aber das Bundesamt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die E-Mail mit dem Betreff „Steuerrückerstattung Benachrichtigung“ ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu schicken. Angesichts täglich neuer Betrugsversuche per E-Mail ist es zudem ratsam, sich regelmäßig in unserem Phishing-Radar zu informieren.

Quelle:VBZ BW