ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 21.08.2012
Die Cloud ist in aller Munde! Vertrauter wird sie einem dadurch allerdings nicht unbedingt. Cloud ist der englische Begriff für Wolke – so weit, so klar. Mit dieser Bezeichnung wird aber neuerdings ein äußerst komplexes Phänomen schlagwortartig beschrieben. Laut Online-Lexikon umschreibt Cloud-Computing (selten auch: Rechnerwolke) den Ansatz, abstrahierte IT-Infrastrukturen (z. B. Rechenkapazität, Datenspeicher, Netzwerkkapazitäten oder auch fertige Software) dynamisch an den Bedarf angepasst über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Das bringt den Laien nicht viel weiter und ARAG Experten verzichten gerne auf einen weiteren Definitionsversuch. Vielmehr haben sie den konkreten Nutzen der Cloud im Auge:
Was ist die Cloud?
Es geht im Prinzip darum, eigene Daten und Software nicht mehr auf dem eigenen Rechner zu speichern, sondern in der Cloud. Die Speicherkapazitäten kann man sich über externe Dienstleister anmieten und je nach Bedarf anpassen. Verbraucher können also z.B. Fotos und Videos auslagern und überall abrufen, Unternehmen ersparen sich die Anschaffungs- und Wartungskosten für eigene Server.
Gefahren
Die Vermutung, dass auch unbefugte Dritte von überall, jederzeit und unbemerkt auf die Daten zugreifen können, ist naheliegend. Die Cloud wirft daher zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme auf, die insbesondere von Unternehmen nicht ignoriert werden dürfen. Wer sensible Kundendaten in der Cloud speichert, gibt damit seine datenschutzrechtliche Verantwortung nicht an die Dienstleister ab. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der guten Verfügbarkeit der sensiblen Daten und ausreichenden Schutzvorkehrungen. So dürfen personenbezogene Kundendaten nicht außerhalb der EU gespeichert werden, wenn diese Drittstaaten kein ausreichendes Schutzniveau bieten. Dies muss ein Unternehmer kontrollieren. Aber wie kann man kontrollieren, wo in der Wolke sich die Daten befinden?
Rechtliches
Auch die Gerichte haben die „clouds“ schon beschäftigt. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ging es in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und einem Cloud-hosting-Dienst darum, inwiefern Filehoster dafür in Verantwortung gezogen werden können, wenn Nutzer ihres Dienstes Urheberrechtsverletzungen begehen (AZ: 5 U 87/09).
Neben den schwierigen praktischen und rechtlichen Fragen können weiterhin auch einfache Stromausfälle schon zu massiven Problemen führen. Mit diesen Themen sollte man sich auseinandersetzen, bevor man in die Cloud einsteigt. Bei den Risiken des Cloud Computing stehen Datenverluste und Informationslecks klar an erster Stelle. ARAG Experten erwarten darüber hinaus auch eine größere Anfälligkeit für Cyber-Attacken als mit der herkömmlichen Datenspeicherung.
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Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
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